Start Juni 2012

Nachdem an der Gemeindeversammlung vom 4.6.2012 der Kredit zur Revision gesprochen wurde, beschloss der Gemeinderat am 20.6.2012 den Start der neuen Ortplanung und wählte die Kommission.

Ortsplanungskommission

  • Claudia Ramseier, Präsidentin, Gemeinderätin Ressort Bauwesen
  • Christian Kneubühl, Gemeindepräsident
  • Andreas Brönnimann, Baukommission
  • Bruno Wägli, Vertreter FDP
  • Hansueli Brönnimann, Vertreter SVP
  • Markus Giger, Vertreter Grüne (seit 6.15, vorher Urs Fankhauser)
  • Kurt Reusser, Vertreter Parteilose Wähler

Die Kommission wird vom externen Ortsplaner und dem Gemeindeschreiber unterstützt.

Projektphasen

Die letzte Ortsplanungsrevision fand 2002 statt. Ziel soll es sein, Ende 2015 der Gemeindeversammlung die Grundlagen der neuen Ortsplanung zum Beschluss vorzulegen. Sobald dann der kantonale Richtplan in Kraft ist, kann auch der Teil mit den Einzonungen umgesetzt werden.

1. Phase Erkundung:  2012
Entwicklungsstrategie Gemeinderat, Klärung und Bereitstellung Grundlagen, Einzonungswünsche Grundbesitzer und Gemeinde

2. Phase Handlungsmöglichkeiten:  Frühjahr 2013
Bearbeitung Einzonungsbegehren und Abstimmung mit bestehenden Vorgaben: Sachpläne über Naturgefahren, Fruchtfolgeflächen, Waldfeststellung, Bauinventare, regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) etc.,
Erste Begehung durch Ortsplanungskommission

3. Phase Planungsinstrumente:  Sommer 2013
Überarbeitung Zonenplan, Landschaftsplanung und Baureglement, Erstellung Erläuterungsbericht, Genehmigung Vorauswahl Einzonungen durch Gemeinderat

4. Phase Planerlassverfahren:  2014 – 2016

  • Mitwirkung der Bevölkerung: Einsicht in die Planungsinstrumente auf Gemeinde oder Download von Gemeindehomepage, Infoveranstaltung für die Bevölkerung über Resultate der erarbeiteten Planung, Einladung schriftlich Meinung zu den überarbeiteten Akten kundzutun.
  • Mitwirkungsbericht: Zusammenfassung und Auswertung der Eingaben, Überarbeitung und Bereinigung der Akten
  • Vorprüfung durch Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Kanton Bern
  • Anpassung der Planung und Bereinigung
  • Öffentliche Auflage Baureglement, Zonenplan Landschaft und Siedlung (Aug. 2015)
  • Bereinigung allfälliger Einsprachen (Sept. 2015)
  • Genehmigung durch Gemeindeversammlung (Nov. 2015)
  • Genehmigung durch kantonales Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR
    (Jan. 2016)
  • Weiterbehandlung Zonenplan Siedlung nach Inkrafttreten des kantonalen Richtplans (Zeitpunkt unbekannt)
  • Genehmigung konkreter Einzonungsbegehren durch Gemeindeversammlung
    (Zeitpunkt unbekannt)

Informationen aus der Ortplanungskommission

Stand Juni 2015: Phase 4   (Info an der Gemeindeversammlung vom 3.6.15)
…Die letzte Bereinigung zur Vorprüfung durch Kanton hat stattgefunden.
…Die öffentliche Auflage soll im Spätsommer erfolgen.
…Über 1.Teil der Ortsplanungsrevision (ohne Einzonungen) wird voraussichtlich in der Dezember-Gemeindeversammlung abgestimmt.

Stand Anfang 2015: Phase 4   (Auszug aus dem Gemeindeinfo Dez.2014)
…Die Unterlagen der ORP sind im Juni 2014 zur Vorprüfung an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht worden.
…Die OPK musste einige Punkte formeller Art überarbeiten und gerügte Punkte neu beschliessen. Der Kanton nimmt die Einzonungen von der Vorprüfung wegen der aktuellen Überarbeitung des kantonalen Richtplans aus.
…Somit ist beabsichtigt, die Ortsplanung zweiteilig genehmigen zu lassen und nicht zuzuwarten, bis der kantonale Richtplan in Kraft ist.

Stand Mai 2014: Phase 4   (Auszug aus dem Gemeindeinfo Mai 2014)
… Bis am 10. März sind 18 schriftliche Mitwirkungbeiträge eingegangen.
… Die Ortsplanungskommission hat alle Beiträge besprochen und behandelt.
… Der Mitwirkungsbericht kann auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
….Der GR wird demnächst den Bericht verabschieden und alle Unterlagen dem Kanton für die Vorprüfung einreichen. Diese dauert ca. 5-6 Monate. In dieser Zeit werden die Infrastrukturverträge mit den Grundeigentümern erarbeitet und abgeschlossen.
… Die abschliessende Beurteilung und Genehmigung von Einzonungen durch das AGR kann nicht erfolgen, solange der Kant. Richtplan nicht überarbeitet und genehmigt worden ist. Die Zeit bis dahin wird jedoch genutzt, um die Vorprüfung des AGR machen zu lassen, das öffentliche Auflageverfahren mit allfälligen Einspracheverhandlungen durchzuführen und die OP-Revision vorerst durch den Stimmbürger genehmigen zu lassen. Somit stellt die Kommission das ganze Verfahren dem Kantonalen Richtplan vor und kann da OP-Revision  anschliessend „nur“ noch zur Genehmigung an den Kanton zustellen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es dabei eine Wartefrist oder zu überarbeitende Teile geben wird.
… Der Gemeinderat stellt an der Gemeindeversammlung vom 2. Juni Antrag für einen Nachkredit von Fr. 32’000.-.

Stand Mai 2013: Phase 3
Die Ortsplanungskommission hat eine Vorauswahl an einzuzonenden Flächen zusammengestellt. Die Auswahl erfolgte aufgrund eingegangener Gesuche und eigener Vorschläge der Kommission, sowie der qualitativen und quantitativen Einschränkungen des Kantons. Diese Auswahl muss in einem nächsten Schritt vom Gesamtgemeinderat verabschiedet und dann dem Kanton zur Prüfung vorgelegt werden. Durch die Annahme des Raumplanungsgesetzes im März 2013 müssen die kantonalen Richtpläne überarbeitet werden, was wiederum Auswirkungen auf laufende Bewilligungen hat. Die Kommission rechnet deshalb nicht damit, dass die revidierten Pläne noch dieses Jahr der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt werden.