Ortsplanungsrevision 2012 – 2016

Was ist eine Ortsplanung?

Die Ortsplanung befasst sich mit der räumlichen Ordnung des Gemeindegebietes.
Sie ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Gesetze und Ebenen, aber auch
von diversen Sachbereichen.

Planungsbehörde ist der Gemeinderat. In der kommunalen Ortsplanung erarbeiten die Gemeinden entsprechend ihren Verhältnissen und Bedürfnissen ihre baurechtliche Grundordnung, die im Wesentlichen aus dem Zonenplan und dem Baureglement besteht. Diese baurechtliche Grundordnung legt grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf fest, was, wo und wie gebaut werden kann.
Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften zum Zonenplan und allenfalls auch die abgabenrechtlichen Bestimmungen.
Der Zonenplan legt die Bauzonen und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone und weitere Nutzungszonen fest. Er bezeichnet auch die Schutz-, Gefahren- und Immissionsgebiete.

Warum eine Revision der Ortsplanung?

Aus folgenden Gründen erachtet der Gemeinderat eine Ortsplanungsrevision
zum jetzigen Zeitpunkt als richtig:

Die Raumplanungsgesetzgebungen von Bund und Kanton sehen vor, dass die Gemeinden ihre Ortsplanungen innerhalb von 10 – 15 Jahren in Bezug auf Veränderungen ihrer Bedürfnisse und die veränderten gesetzlichen Vorgaben überprüfen und entsprechend aktualisieren. Die gültige Ortsplanung Mühlethurnen trat 2002 in Kraft und ist also bereits 13 Jahre alt.

Mit der Streichung der Ausnützungsziffer im Baureglement hat eine Verdichtung innerhalb der Wohnzonen stattgefunden. Momentan ist in Mühlethurnen das Bauland knapp und das Vorhandene ist nicht auf dem Markt.

Eine OPRevision erlaubt es, die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Planungsinstrumente und den damit verbundenen Handlungsbedarf zu erfüllen. Die neuen harmonisierten Messweisen können im Baureglement umgesetzt werden und den erhöhten Ansprüchen an die Landschaftsplanung Rechnung getragen werden.

Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision Mühlethurnen 2015

Dokumente der öffentlichen Planauflage vom August 2015:

Vorhergehende Dokumente: