Kantonales Energiegesetz: nur ein Tropfen auf den heissen Stein
Das heute vom Regierungsrat verabschiedete Energiegesetz kann bestenfalls als Minimalvorschlag beurteilt werden. Um das vom Bundesrat vorgegebene Ziel von Netto-Null CO2-Ausstoss bis 2050 zu erreichen, reichen die vorgeschlagenen Massnahmen bei Weitem nicht aus. […]
Das heute vom Regierungsrat verabschiedete Energiegesetz kann bestenfalls als Minimalvorschlag beurteilt werden. Um das vom Bundesrat vorgegebene Ziel von Netto-Null CO2-Ausstoss bis 2050 zu erreichen, reichen die vorgeschlagenen Massnahmen bei Weitem nicht aus. Nachbesserungen sind dringend notwendig, beispielsweise im Solarbereich mit der lancierten Solar-Initiative.
Die GRÜNEN begrüssen eine Neuauflage des kantonalen Energiegesetzes. Zur Erreichung der Klimaziele ist eine Anpassung des Energiegesetzes im Kanton Bern dringlich und wird von den GRÜNEN grundsätzlich als erster Schritt in die richtige Richtung unterstützt. Der nun vorliegende Vorschlag kann aber bestenfalls als Minimalvorschlag beurteilt werden. Um das vom Bundesrat national vorgegebene Ziel von Netto-Null CO2-Ausstoss bis 2050 zu erreichen, reichen die Massnahmen bei Weitem nicht aus. Dies insbesondere, weil sich die Vorlage nur an einer Reduktion der fossilen Brennstoffe orientiert.
Solar-Pflicht für bestehende Bauten notwendig
Um Netto-Null CO2 zu erreichen, braucht es einen Ersatz aller fossilen Brennstoffe. Besonders gross ist hier im Kanton Bern das Potenzial im Bereich der Solarenergie, welches stärker genutzt werden soll. Genau dies fordert die von einer breiten Allianz lancierte Berner Solar-Initiative. Mit gut nutzbaren Flächen können pro Jahr 9000 GWh Strom produziert werden. Das ist drei Mal mehr, als das AKW Mühleberg jährlich produziert hat. Und mehr als der heutige Strombedarf des Kantons Bern. Mit einem raschen Zubau der Solarenergie im Kanton Bern leisten wir also einen wichtigen Beitrag zur nationalen Energiewende und zum Klimaschutz. Daher braucht es dringend Nachbesserungen im Bereich der Nutzung der Solarenergie. Im Bereich der Solarenergie (Artikel 39) sind zusätzlich Bestimmungen über den Zubau der Solarenergie auf Bestandesbauten aufzunehmen.
Gemeinden als Vorbild
Kritisch beurteilen die GRÜNEN die Verwässerungen bei der Verantwortung der Gemeinden, da ihre Vorbildfunktion gegenüber der Vernehmlassungsvorlage geschwächt wird. Die GRÜNEN verlangen zudem, dass den Gemeinden ermöglicht wird, in ihren baulichen Grundordnungen parallel zu einer höheren gewichteten Gesamtenergieeffizienz als Mindestvorschriften auch das Erreichen von Labels, wie 2000-Watt-Areal, Minergie und Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder gleichwertig, vorzuschreiben.