Digital, aber inklusiv, sozial und nachhaltig!
Die GRÜNEN unterstützen das Ziel einer digitalen Verwaltung im Sinne einer bürger*innennahen und modernen Verwaltung. Daher fällt die Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über die digitale Verwaltung weitgehend positiv aus. Die GRÜNEN unterstützen dabei den Grundsatz: Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern soll der Bevölkerung einen Mehrwert bringen. Dieser Ansatz muss aber konkretisiert und umgesetzt werden. Aus Sicht der GRÜNEN muss Digitalisierung einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Gesellschaft leisten. Digitalisierung ist nicht eine technische Frage, sondern muss als Form des Austausches auch für mehr demokratische Mitbestimmung und für eine nachhaltigere Gesellschaft genutzt werden können. Dabei sind folgende Aspekte verbindlicher zu berücksichtigen:
- Datenschutz und Grundrechte: Der Zugang aller Bevölkerungsschichten zum Internet, der Schutz der Privatsphäre und auch die Einhaltung der Urheberrechte müssen geklärt sein.
- Nachhaltigkeit und Ressourcen: Es fehlt dem Gesetz eine Aussage bezüglich der Nachhaltigkeit, die insbesondere im Bereich des Energieverbrauchs von Bedeutung ist. Denn die digitale Welt verbraucht enorme Mengen an Material und Energie. Es braucht Massnahmen zur Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs. Wichtige Themen sind auch Open Data und Open Source – hier braucht es verbindliche Regelungen.
- Inklusion und soziale Umsetzung der Digitalisierung: Voraussetzung für die demokratische Teilhabe ist der Zugang zu Informationen im Sinne eines aktiven Öffentlichkeitsprinzips. Dazu gehören der Schutz privater Daten, die angemessene Vergütung von Autor*innen und der Schutz ihrer Urheberrechte sowie das Recht auf öffentliche Informationen im Netz. Das Gesetz muss sich im Rahmen des geltenden Datenschutzes bewegen. Die später geplante Datenschutzgesetzgebung kann nicht bereits vorweggenommen werden.
Zudem fordern die GRÜNEN, dass im neuen Gesetz Bestimmungen zum Digitalen Parlament zu verankern sind, sodass parlamentarische Kommissionssitzungen und die Ratsarbeit, falls nötig und vom Parlament gewünscht, digital durchgeführt werden können.